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Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen (ABL)
harder online GmbH

§ 1 Geltung der ABL
1. Für den gesamten Geschäftsverkehr der harder online GmbH, im Folgenden harder online genannt, und dem Käufer, Auftraggeber oder Besteller, im Folgenden Auftraggeber genannt, gelten ergänzend zu den sonstigen Vertragsvereinbarungen ausschließlich diese ABL. Andere Bedingungen erkennt harder online - auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme - nicht an, es sei denn, harder online stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Diese ABL gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Stellung neuer ABL von harder online.


§ 2 Beratung
harder online berät den Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch. In unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.
Die Beratungsleistungen von harder online basieren ausschließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unternehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein.
Die Beratung von harder online erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Produkte, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Auftraggeber oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Auftraggeber ist unverbindlich. Die Beratung von harder online erstreckt sich als produkt- und dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die von harder online erstellten Produkte und Leistungen. Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Beratung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch harder online erbracht werden.


§ 3 Vertragsschluss
1. Angebote von harder online sind freibleibend, sie gelten als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Angaben in Prospekten, Katalogen und technischen Unterlagen sind unverbindlich; sie befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen.

2. Grundsätzlich stellt der vom Auftraggeber erteilte Auftrag das Angebot zum Vertragsschluss dar. Im Auftrag sind alle Angaben zur Auftragsdurchführung zu machen. Dies gilt für alle Lieferungen, Dienst- und Werkleistungen von harder online. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur, Angaben zu Artikelbezeichnung, Stückzahl, Maßen, Material, Werkstoffzusammensetzung, Vorbehandlungen, Bearbeitungsspezifikationen, Behandlungsvorschriften, Lagerung, Normen sowie alle sonstigen technischen Parameter und physikalische Kenndaten. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Verpflichtungen von harder online, weder im Sinne von Erfüllungs- und Gewährleistungs- noch im Sinne von Schadenersatzansprüchen.
Weicht der vom Auftraggeber erteilte Auftrag vom Angebot von harder online ab, so wird der Auftraggeber die Abweichungen gesondert kenntlich machen.

3. harder online ist berechtigt, weitere Auskünfte, die der sachgemäßen Durchführung des Auftrags dienen, einzuholen.

4. Aufträge sollen schriftlich erteilt werden; telefonisch oder sonst elektronisch übermittelte Aufträge werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt.

5. Zieht der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, kann harder online, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Die Annahme des Auftrags soll innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Auftragseingang erfolgen, wenn nicht eine längere Annahmefrist vorgesehen ist.

7. Die Leistungen von harder online ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

8. harder online behält sich vor, die Bearbeitung der Liefer- oder Leistungsgegenstände ohne Mehrkosten für den Auftraggeber in einem anderen Betrieb durchzuführen oder durchführen zu lassen.


§ 4 Auftragsänderungen
1. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

3. harder online behält sich bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen vor, den Lieferungs- oder Leistungsgegenstand angemessen zu ändern. Nachteile durch fehlende oder fehlerhafte Informationen, insbesondere zusätzliche Kosten oder Schäden, trägt der Auftraggeber.

4. Technische Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, die das Vertragsziel nicht gefährden, bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Lieferzeit
1. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers; entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine neu zu vereinbaren.Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde.

2. Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörungen.

3. Die Liefer- oder Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand das Werk von harder online verlassen hat oder harder online die Fertigstellung zur Abholung angezeigt hat.

4. Wird die Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber verzögert, kann harder online für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. harder online ist befugt, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.

5. harder online ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.

6. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

7. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von harder online nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Waren hinaus archiviert.


§ 6 Höhere Gewalt
In den Fällen höherer Gewalt verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen von harder online um die Dauer der eingetretenen Störung. Hierzu zählen auch aber nicht nur Betriebsunterbrechungen, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand bei harder online oder den Vorlieferanten. Dies gilt auch dann, soweit sich harder online bereits in Verzug befand, als diese Umstände eintraten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt harder online dem Auftraggeber unverzüglich mit.

Werden Lieferung oder Leistung um mehr als sechs Wochen verzögert, ist sowohl der Auftraggeber als auch harder online berechtigt, im Rahmen des von der Leistungsstörung betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.


§ 7 Preise, Zahlung
1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die vereinbarten Preise in Euro nach Maßgabe der Klausel EXW (ex works) der INCOTERMS 2000 zuzüglich Umsatzsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger Versandkosten. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von harder online nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers.

2. harder online ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Material- oder Energiepreisänderungen eintreten.

3. harder online ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durchführung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Auftraggeber gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder vom Kunden sonst Änderungen gewünscht werden.

4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sowie Datenübertragungen werden gesondert berechnet.

5. harder online ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zinsen werden hierfür nicht vergütet.

6. Rechnungen sind sofort mit Eingang beim Auftraggeber fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung gerät der Auftraggeber mit Fälligkeit ohne weitere Mahnung in Verzug. Skonti und Rabatte werden nicht gewährt.

7. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behält sich harder online ausdrücklich vor. Wechsel und Schecks werden vorbehaltlich der Zustimmung von harder online nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.

8. Bestehen mehrere offene Forderungen von harder online gegenüber dem Auftraggeber und werden Zahlungen des Auftraggebers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist harder online berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.

9. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung ist harder online berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

10. Bei begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist harder online berechtigt, Vorkasse oder eine geeignete Sicherstellung für die vom Auftraggeber zu erbringende Leistung zu fordern. Ist der Auftraggeber nicht bereit, Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so ist harder online berechtigt, nach
angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt wird oder wenn der Auftraggeber unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bei sonstigen begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.

12. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber gegenüber den Ansprüchen von harder online nur zu, wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen harder online gerichteten Forderungen bedarf der Zustimmung von harder online.

13. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn harder online seine Pflichten aus demselben Vertragsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat. Ist eine Leistung von harder online unstreitig mangelhaft, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung nur in dem Maße berechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung, steht.

14. Die Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden von harder online Verzögerungen in der Ablieferung entstehen.

15. harder online ist bei Erstaufträgen berechtigt, neben den vertraglich vereinbarten Preisen für den Liefergegenstand angemessene und übliche einmalige Programmier- und Einrüstkosten zu berechnen.


§ 8 Erfüllungsort, Abnahme, Gefahrübergang, Verpackung
1. Erfüllungsort für die in Auftrag gegebenen Leistungen ist das Werk von harder online. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, soll der Auftraggeber die Ware nach Anzeige der Fertigstellung dort abholen.


2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung der in Auftrag gegebenen Leistungen durch harder online angezeigt wurde. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Anzeige ab, so gilt die Abnahme als erfolgt.

3. Die Gefahr etwaiger Fehler der Ware geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckreifeerklärung anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt
werden konnten.

4. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Fertigstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Soweit Versand vereinbart wurde, geht die Gefahr mit Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen über.

5. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt harder online Art und Umfang der Verpackung. Einwegverpackungen werden vom Auftraggeber entsorgt.

6. Erfolgt der Versand in Leihverpackungen, sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen hat der Auftraggeber zu vertreten. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Gegenstände dienen. Sie sind lediglich
für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

7. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und harder online davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Auftraggeber unverzüglich geltend gemacht werden.


§ 9 Warenanlieferung, Eingangskontrolle durch harder online

1. Für Schäden durch fehlerhafte oder ungenaue Beschriftung und Kennzeichnung von beigestellter Ware oder sonstigen Zulieferungen haftet harder online nicht. Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten beigestellte Waren und sonstige Zulieferungen, insbesondere auch Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht durch harder online.

2. Die zu bearbeitenden Waren werden von harder online auf äußerlich erkennbare Schäden untersucht. Zu weitergehenden Kontrollen ist harder online nicht verpflichtet. Festgestellte Mängel werden dem Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen ab Mangelentdeckung angezeigt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Schäden einschließlich entgangenen Gewinns, die harder online durch die Zurverfügungstellung von nicht bearbeitungsfähigem Material entstehen, zu ersetzen.

4. harder online steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


§ 10 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
1. Lieferungen insbesondere auch zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse müssen vom Auftraggeber unverzüglich untersucht und im Falle eines Mangels unverzüglich gerügt werden. Es gelten die Vorschriften des § 377 HGB sowie vergleichbare ausländische Vorschriften. Für Dienst- und Werkleistungen gilt § 377 HGB entsprechend. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen.

2. Die Verwendung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist unzulässig. Konnte ein Mangel bei Wareneingang oder Leistungserbringung nicht entdeckt werden, ist nach Entdeckung jede weitere Verwendung des Liefer- oder Leistungsgegenstandes unverzüglich einzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, trägt der Auftraggeber.

3. Der Auftraggeber überlässt harder online die gerügten Waren und räumt die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit ein. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich harder online die Belastung des Auftraggebers mit dem angefallenen Überprüfungsaufwand vor.

4. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.

5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

6. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.


§ 11 Gewährleistung
1. Soweit ein Mangel der Liefer- oder Leistungsgegenstände von harder online vorliegt, ist harder online nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift berechtigt.

2. Die Nachbesserung kann nach Abstimmung mit harder online auch durch den Auftraggeber erfolgen. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Auftraggebers verbracht wurde.

3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20
%, unter 2.000 kg auf 15 %.

4. Die Gewährleistung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.


§ 12 Rechtsmängel, Schutzrechte
1. Aufträge nach harder online übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn harder online infolge der Ausführung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreift, stellt der Auftraggeber harder online von Ansprüchen dieser Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Auftraggeber.

2. Die Haftung von harder online für etwaige Schutzrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Liefer- oder Leistungsgegenstände oder mit der Verbindung oder dem Gebrauch der Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Produkten stehen, ist ausgeschlossen.

3. Im Fall von Rechtsmängeln ist harder online nach seiner Wahl berechtigt:
- die erforderlichen Lizenzen bezüglich der verletzten Schutzrechte zu beschaffen
- oder die Mängel des Liefer- oder Leistungsgegenstandes durch Zurverfügungstellung eines in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang geänderten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu beseitigen.

4. Die Haftung von harder online für die Verletzung von fremden Schutzrechten erstreckt sich im Übrigen nur auf solche Schutzrechte, welche in Deutschland registriert und veröffentlicht sind.


§ 13 Haftung
1. harder online haftet im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Für grob fahrlässiges Verschulden haftet harder online auch bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung von Vertragspflichten durch harder online, Ansprüche wegen Personenschäden und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.

3. Für deliktische Ansprüche haftet harder online entsprechend der vertraglichen Haftung.

4. Eine weitergehende Schadenersatzhaftung als nach den vorstehenden Regelungen ist ausgeschlossen.

5. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen harder online bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.

6. Eine Haftung von harder online ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.

7. Soweit die Haftung von harder online ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von harder online.

8. Soweit die Haftung nach Vorstehendem ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, harder online auch von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

9. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, harder online von etwaigen geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und harder online alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorzubehalten.


§ 14 Verjährung

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Produkte, Dienst- und Werkleistungen von harder online sowie die daraus entstehenden Schäden beträgt 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.

2. Die Verjährungsfrist nach vorhergehender Ziffer 1 gilt nicht im Falle des Vorsatzes, wenn harder online den Mangel arglistig verschwiegen hat, bei Schadenersatzansprüchen wegen Personenschäden oder Freiheit einer Person, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.

3. Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen.


§ 15 Eigentumserwerb, -vorbehalt, Pfandrecht

1. harder online behält sich das Eigentum an allen Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich aller harder online aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. harder online behält sich an den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen (technischen) Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

2. Wird Eigentum von harder online mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt harder online Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB.

3. Erfolgen Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die fremde Leistung als Hauptsache anzusehen ist, so erwirbt harder online Eigentum im Verhältnis des Wertes der harder online-Leistung zu der fremden Leistung zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.

4. Sofern harder online durch seine Leistung Eigentum an einer Sache erwirbt, behält sich harder online das Eigentum an dieser Sache bis zur Begleichung aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und, sofern erforderlich, rechtzeitig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an harder online abzutreten.

6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Sache, welche im (Mit-) Eigentum von harder online steht, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit harder online nachkommt. Für diesen Fall gilt die aus der Veräußerung entstehende Forderung in dem Verhältnis als an harder online abgetreten, in dem der Wert der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten harder online-Leistung zum Gesamtwert der veräußerten Ware steht. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von harder online, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt.

7. Das Recht des Auftraggebers zur Verfügung über die unter harder online-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an harder online abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
mehr nachkommt und bzw. oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. In diesen vorgenannten Fällen sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist harder online berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Mahnung zurückzunehmen.

8. Der Auftraggeber informiert harder online unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Vorbehaltseigentum, insbesondere bei Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit und Vollstreckungsmaßnahmen, bestehen. Auf Verlangen von harder online hat der
Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im (Mit-) Eigentum von harder online stehenden Waren und über die an harder online abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber unterstützt harder online bei allen Maßnahmen, die nötig sind um das (Mit-) Eigentum von harder online zu schützen und trägt die daraus resultierenden Kosten.

9. Wegen aller Forderungen aus dem Vertrag steht harder online ein Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in den Besitz von harder online gelangten Sachen des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht wer-den, soweit diese mit dem Liefer- oder Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht, soweit dieses anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Die §§ 1204 ff. BGB und § 50 Abs. 1 der Insolvenzordnung finden entsprechend Anwendung.

10. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von harder online um mehr als 10 %, so wird harder online auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.


§ 16 Geheimhaltung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle schutzwürdigen Aspekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Er wird insbesondere alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis behandeln. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits öffentlich bekannt waren sowie solche Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die dem Vertragspartner bereits nachweislich vor der Bekanntgabe durch harder online bekannt waren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass auch seine Mitarbeiter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen von harder online wahren.

2. Eine Vervielfältigung der dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.

3. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von harder online weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber überlassen wurden.

4. Eine auch teilweise Offenlegung der Geschäftsbeziehung mit harder online gegenüber Dritten darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch harder online erfolgen; der Auftraggeber soll die Dritten im Rahmen einer gleichartigen Vereinbarung ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten. Der Auftraggeber darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit der Geschäftsbeziehung mit harder online werben.

5. Der Auftraggeber ist auch nach dem Ende der geschäftlichen Beziehungen zur Geheimhaltung verpflichtet.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht direkt oder indirekt mit Kunden von harder online Geschäfte abzuwickeln, die dem Liefer- und Leistungsgegenstand entsprechen.


§ 17 Geltendes Recht
1. Gerichtsstand ist nach Wahl von harder online das für den Geschäftssitz von harder online zuständige Gericht oder der Gerichtsstand des Auftraggebers.

2. Erfüllungsort der an harder online zu leistenden Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz von harder online.

3. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG – „Wiener Kaufrecht“ ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Teile dieser ALB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

 

(Stand Januar 2010)

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